"Den gewachsenen Ortskernen einen Bärendienst erwiesen."


Bild: pixelio

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, einige von Ihnen werden sich heute hoch zufrieden zeigen mit dem zur Beschlussfassung vorgelegten Konzept. Wir Grünen können das nicht!

Ziele bei Einrichtung des Arbeitskreises der Regionalversammlung 2005 waren

- die Sicherstellung der Nahversorgung in ländlichen Gemeinden und in ihren Ortsteilen

- hier insbesondere für nur eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen

- der Erhalt der Attraktivität und Vielfalt der Kerne unserer Klein- und Mittelstädte

Als Nebeneffekt wurde freilich erhofft, dass die Flut von Abweichungsanträgen reduziert werden könnte.

Das kann nun allerdings auf 2 Arten geschehen:

Man macht klare Vorgaben und damit deutlich, dass die Sicherung der o.g. Ziele Abweichungen nur unter ganz konkreten Bedingungen ausnahmsweise zulässt oder

man lockert die Zielvorgaben soweit, dass Abweichungsanträge nicht mehr nötig werden. Letzteres ist geschehen:

Entgegen dem hehren Ziel, dass großflächige Einzelhandelsvorhaben nur in grundsätzlich in Ober- und Mittelzentren zulässig sind, sollen (gerade ´mal 2 Absätze weiter) in Unter- und Kleinzentren Verkaufsflächen von 2.000 qm als raumverträglich angesehen werden. Das heißt, die Regionalversammlung entscheidet darüber nicht, erfährt wahrscheinlich noch nicht einmal über deren Errichtung.

2.000 qm Verkaufsfläche, meine Damen und Herren, können Sie sich vorstellen, was das für den Einzelhandel von Kommunen im ländlichen Raum bedeutet, die zu 85 – 97 % Läden mit Verkaufsflächen von unter 300 qm haben?

Und das ist z.B. im Landkreis Darmstadt Dieburg – mit Ausnahme der Stadt Weiterstadt der Fall. Und dieser Kreis ist durchaus nicht der am ländlichsten geprägte im Regierungsbezirk Darmstadt.

Es bedeutet langfristig den Verlust von kleinen Einzelhandelsgeschäften zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zugunsten eben derer mit bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche. Das bräuchte uns regionalplanerische nicht zu interessieren, werden jetzt einige von Ihnen entgegenhalten. Bräuchte es auch nicht, wenn deren Standorte verbrauchernah sein könnten. Das wird aber zweifelsfrei nur in Ausnahmefällen sein können. Den gewachsenen Ortskernen tun Sie damit einen Bärendienst!

Das scheint eine Mehrheit hier auszublenden.

Wie anders lässt sich der Satz verstehen: “Das hängt zunehmend von Mindestgrößen der Einzelhandelsflächen (ich ergänze: den von Investoren gewünschten Einzelhandelsflächen) und von sich ergänzenden Angeboten ab. (Ich konkretisiere: Den Nebensortimenten der Lebensmittelversorger, die dem örtlichen Facheinzelhandel schwer zu schaffen machen.)

Meine Damen und Herren, wir wollen nicht zum Tante-Emma-Laden zurück, denken aber, dass diese Vorlage über das Ziel hinausschießt.

Wir öffnen die Klein- und Unterzentren für den großflächigen Einzelhandel und erhöhen dabei gleichzeitig dessen Schwelle für eine Raumverträglichkeit von bisher 800 qm auf 2.000 qm Verkaufsfläche, also um 250%.

Damit weichen wir auch in erheblichem Maß von der bisherigen Rechtsprechung des BVwG ab. Es sieht zwar regionalspezifische Spielräume vor. Die jetzt von Ihnen vorgegebene Verkaufsfläche von 2.000 qm wird jedoch mindestens eine BGF von 2.500 qm erfordern und ist damit erheblich größer als die Vermutungsgrenze von 1.200 qm BGF in der BauNVO.

Die Tatsache, dass diese Vermutungsgrenze auch nach unten variabel sein kann, scheint Ihnen völlig entgangen zu sein.

Meine Damen und Herren, ich will nicht verhehlen, dass auch wir meinen, mit der Vorlage hinsichtlich der

- Bestandsaufnahmen und der Zentreneinordnung im Ballungsraum

- der Festlegung als städtebauliches Entwicklungskonzept

und ebenso mit der

- Ausweisung von Versorgungskernen

- Zentralen Versorgungsbereichen und

- Ergänzungsstandorten

einen wichtigen analytischen Schritt für die Einzelhandelsentwicklung getan zu haben.

Deshalb möchte ich im Namen meiner Fraktion auch denen, die die Arbeit hierzu geleistet haben, danken.

Die politischen Konsequenzen, die daraus gezogen wurden, halten wir aber für zu schwach, zu schwach, um die angestrebte Sicherung der wohnortnahen Versorgung zu gewährleisten.

Sie sind uns deshalb auch zu schwach, um Ihnen unsere Zustimmung zu geben.



zurück

 
 

KWK-Potential in Hessen im Vergleich mit Neubau Staudinger Block 6. Eine Studie im Auftrag der GRÜNEN


 

Achtung: Wartungsarbeiten!

Von Freitag, den 3. September ab 16 Uhr bis Sonntag, den 5. finden Wartungsarbeiten statt. Interaktive Elemente wie Gästebuch, Kommentare, Forum, Wiki und Umfragen sind nicht funktionsfähig.

 

 
Atomkraft: Schluss jetzt! - Großdemo und Umzingelung am 18. September in Berlin
 
Freiheit statt Angst! Datenschutzdemo am 11. September in Berlin, Potsdamer Platz, 13:00 Uhr
 
SCHWARZ-GELBEN ATOMPUTSCH VERHINDERN! SCHREIB DEINEM ABGEORDNETEN!
 
Meine Kampagne: GENKARTOFFEL? KOMMT NICHT IN DIE TÜTE!
 

GRUENE.DE News


Claudia Roth über ihre Eindrücke des umkämpften Landes in einem Reisetagebuch für FR-onlin...

Wie verbindet sich für uns Grüne eine ökologische Wirtschaftsweise und nachhaltiges Wachst...

Wir muss ein Leitbild für nachhaltige und handlungsfähige grüne Kommunen aussehen?Kategori...

 
drucken
|
verschicken
|
speichern