Neuer Eingriff in den Bannwald zu befürchten
Die RVS hat in ihrer Sitzung am 25.09. eine Beschlussfassung zu der geplanten Erweiterung des Quarzsand- und -kiestagebau „Kelsterbach“ der Firma Heinz Mitteldorf Sand- und Kieswerk GmbH & Co. KG in der Gemarkung Kelsterbach zu treffen. Aus Sicht der Oberen Landesplanungsbehörde bestehen gegen das Vorhaben bzw. die Zulassung der Abweichung gemäß § 12 Abs. 3 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) von den Zielen „Regionaler Grünzug“, „Waldbereich, Bestand“ und „Bereich für die Grundwassersicherung“ des Regionalplans Südhessen 2000 (RPS 2000) Bedenken. Im Einzelnen führt die Behörde aus:
- Im Hinblick auf die Erholungsnutzung ist festzustellen, dass die Waldflächen für Forstwirtschaft und Naherholung erschlossen sind. Der potentielle Erholungsraum ist jedoch durch die vielfältigen lärmemittierenden Nutzungen des Umfeldes (insbesondere Flugzeuge und Autobahnen) in seiner Erholungsfunktion gravierend beeinträchtigt. Auch wenn die Flächen im Wesentlichen mehr als „grüner“ Durchgangskorridor zwischen Nord und Süd und weniger dem Aufenthalt dienen, ist festzuhalten, dass der Wald tatsächlich von Erholungssuschenden frequentiert wird und als Konsequenz hieraus auch als Erholungswald der Stufe II eingestuft ist.
- Dieser Bereich dient dem Schutz besonders sensibler und ergiebiger Grundwasservorkommen sowie wenig durch andere Nutzungen beeinträchtigter Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen. Hier ist grundsätzlich eine den Bedürfnissen des Grundwasserschutzes angepasste Nutzung anzustreben und es werden Vorhaben und Maßnahmen ausgeschlossen, die geeignet sind, die Grundwassergüte bzw. die Nutzung von Grundwasser zu gefährden oder zu beeinträchtigen. So wird gemäß des regionalplanerischen Zieles 4.1-7 des RPS 2000 der Grundwassersicherung auch Vorrang vor dem Abbau von Lagerstätten eingeräumt.
- Das Vorhaben liegt im Bereich für die Grundwassersicherung und im direkten Zustrombereich der Mönchhof-Brunnen. Dadurch sind Gefährdungen des Grundwassers nicht auszuschließen. Die Bedeutung des Bereiches für die Grundwassersicherung an dieser Stelle wird auch dadurch unterstrichen, dass hier bis zu 5 Mio. m3 Trink- und Brauchwasser jährlich gefördert und dem Industriepark Höchst zur Verfügung gestellt werden. Ca. 3,5 Mio. m3 Grundwasser benötigen die dort ansässigen Unternehmen in Trinkwasserqualität. Neben dem Bedarf für die Herstellung von Pharmaprodukten werden etwa 22.000 Mitarbeiter mit Trinkwasser versorgt. Gerade die Schutzfunktion der natürlich vorhandenen, unverletzten Bodenzone und der grundwasserüberdeckenden Schichten zur Risikominderung bilden eine wesentliche Grundlage für den vorsorgenden Grundwasserschutz. Durch die Reduzierung bzw. komplette Entfernung der grundwasserüberdeckenden Schichten wird diese Schutzfunktion sehr stark beeinträchtigt und das Gefährdungspotential der betroffenen Trinkwassergewinnungsanlage erhöht.
- Mit dem Vorhaben sind erhebliche Eingriffe in den Wald verbunden. Die im RPS 2000 als „Waldbereich, Bestand“ dargestellten Flächen sollen aus regionalplanerischer Sicht auf Dauer bewaldet bleiben. Entsprechend dem Ziel 10.2-14 des RPS 2000 genießt hier die Walderhaltung Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen. Im Grundsatz 10.2-13 des RPS 2000 wird auf die Bedeutung von Kernzonen des Waldes im Verdichtungsraum verwiesen. Damit kommt Flächen die gem. dem Hessischen Fortgesetz als Bann- und Schutzwald ausgewiesen sind eine besondere Bedeutung zu. Der vorhandene Wald erfüllt gemäß Waldfunktionenkartierung des Hessen- Forst folgende faktische Schutzfunktionen: Erholung (Stufe II), Bodenschutz (Stufe I), Klimaschutz (Stufe I), Immissionsschutz (Stufe I), Lärmschutz (Stufe I), sowie die wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Naturgüter (Holz, Wild, etc.).
- Gem. Grundsatz 10.2-2 des RPS 2000 darf Wald wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Walderhaltung nur dann für andere Zwecke in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist, der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird und die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes durch den Eingriff insgesamt nur in vertretbarem Maße eingeschränkt werden.
- Der Walderhalt in der Gemarkung Kelsterbach hat einen sehr hohen Stellenwert, weil die Waldverluste und die Verluste seiner Gemeinwohlwirkungen in der Gemarkung – aktuell durch den Flughafenausbau im Norden – erheblich sind. Waldinanspruchnahmen in Gebieten mit erheblichen Waldverlusten in den letzten Jahrzehnten sollen gem. Grundsatz 10.2-4 des RPS 2000 unterbleiben.
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