Raumordnungsverfahren

KW STAUDINGER - Bild: Stadt Hanau
Staudinger Block 6: GRÜNER Antrag an die Regionalversammlung
Die Fraktion stellt zur Sitzung am 27.2.2009 folgenden Antrag an die Regionalversammlung Südhessen:
A. Die Regionalversammlung stellt fest:
Die ab dem 2. Januar 2009 ausgelegten Unterlagen sind unvollständig. Zwischenzeitlich wurden die fehlenden Unterlagen ergänzt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Raumordnungsver-fahrens ist deshalb eine Verlängerung der Auslegungs- und Stellungnahmefrist und deren öffentliche Bekanntgabe unverzichtbar.
B. Zum Inhalt des Raumordnungsverfahrens
„Wesentliche Änderung des Kraftwerks Staudinger durch den Neubau Block 6“ gibt die Regio-nalversammlung folgende Stellungnahme ab:
Der geplante Neubau eines mit Steinkohle befeuerten Kraftwerksblocks (Block 6) mit einer e-lektrischen Bruttoleistung von 1.100 MWel ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar.
I. Das Vorhaben würde die ohnehin bereits kritische Luftbelastung im Rhein-Main Gebiet weiter erhöhen sowie weitere umweltschädliche Auswirkungen haben.
1. Die zusätzlichen Schadstoffemissionen durch Block 6 tragen durch die weiträumige Vertei-lung auch zum Anstieg der (Hintergrund-) Immissions-Belastung des Rhein-Main-Gebietes insgesamt bei. Die zusätzlichen Emissionen erschweren die Umsetzung und Einhaltung der Umweltschutzziele des Immissionsschutzes entsprechend der Grundsätze der Regionalpla-nung.
2. Die Abgabe eines erheblichen Teils der eingesetzten Energie als Abwärme in Luft und Main bewirken ökologische Veränderungen flussabwärts. Insbesondere bewirkt die Abgabe der Abwärme in den Main eine dauerhafte Erwärmung des Mains. Neben einer negativen Aus-wirkung vor allem auf die bestehende Fischfauna führt dies dazu, dass Mainwasser (vor al-lem im Sommer) nicht mehr als Kühlwasser für Bürogebäude z. B. in Frankfurt am Main verwendet werden kann und darüber hinaus auch die Kühlwasserfunktion für flussabwärts gelegene bestehende technische Anlagen beeinträchtigt wird.
3. Sofern überhaupt neue thermische Kraftwerke gebaut werden, müssen diese grundsätzlich als Kraft-Wärme-Anlagen ausgelegt sein, damit eine effiziente Energieumwandlung sicher-gestellt ist. Für Block 6 ist demgegenüber bislang nicht ersichtlich, wie diese Anlage in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben werden soll. Selbst eine Auskopplung von 300 MW, wür-de gerade eine 3-4%ige Wärmeauskopplung bezogen auf den Gesamtenergieeinsatz bewir-ken. Echte KWK - Anlagen haben dagegen eine Wärmeausnutzung von 40-60%.
II. Es besteht kein Bedarf an der geplanten zusätzlichen Erzeugungskapazität für Strom, auch nicht als Ersatz für bestehende Altanlagen.
1. Der Vorhabenträger e.on überschätzt in seiner Begründung den zukünftigen Strom-verbrauch und unterschätzt die Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien in Hes-sen erheblich. So verdeutlicht ein im Jahr 2006 im Auftrag von e.on durch das renommierte Wuppertal-Institut erarbeitetes Gutachten, dass mit vorhandenen Technologien und aus-schließlich durch wirtschaftliche Maßnahmen innerhalb von zehn Jahren eine Reduktion des Stromverbrauchs um etwa 20 Prozent möglich ist. Dieses Potenzial wird im Nationalen E-nergieeffizienzplan des Bundesumweltministeriums bestätigt. Das bedeutet, dass aufgrund einer an den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung orientierten Steigerung der Energieeffizienz bis zum Jahr 2030 mit einer Senkung des Strombedarfs um ca. 30 Prozent auf etwa 28,5 TWh gerechnet werden kann.
2. Die Möglichkeiten der Nutzung Windenergie, der Fotovoltaik und der Offshore -Windenergie werden in den Antragsunterlagen deutlich unterschätzt. Die Angaben von e.on basieren auf Gutachten, die davon ausgehen, dass auf Grund politischer Vorgaben die Windenergie in Hessen nur geringe Zuwachsraten aufweist. Dies entspricht nicht den Vorgaben der Landes-regierung, die Hessen zum „Musterland der regenerativen Energien“ machen will, und ent-sprechenden Beschlüssen des Hessischen Landtages, so dass ein weniger restriktives Sze-nario gewählt werden muss.
Ebenso unterschätzen diese Gutachten den Ausbau der Fotovoltaik.
Darüber hinaus geht e.on davon aus, dass in Hessen nur ein unverhältnismäßig kleiner Teil an Strom aus Offshore-Windenergie genutzt werden soll, dessen Import nach Hessen deut-lich geringer als die Stromimporte der letzten Jahre ausfallen soll.
Entsprechend der auf den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung basierenden Annahmen ist dagegen mit einer Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer E-nergien in Hessen von etwa 13,4 TWh pro Jahr zu rechnen. Unter Berücksichtigung der Offshore-Windenergie erreichen die Erneuerbaren Energien einen Wert von mindestens 16,8 TWh. Mehrere Gutachten weisen nach, dass mit einer innovativen Energiepolitik bis zum Jahr 2030 der gesamte Strombedarf durch Erneuerbare Energien gedeckt werden kann. e.on unterlässt es, die vorgelegten Grundlagendaten einer kritischen Prüfung zu un-terziehen und die verschiedenen Szenarien zutreffend zu bewerten.
3. Somit geht e.on von falschen Grundlagen aus, was zu folgenden Fehleinschätzungen führt:
• Der jährliche Strombedarf, der in Hessen nicht durch Erneuerbare Energien oder KWK - Anlagen abgedeckt werden kann, liegt maximal bei etwa 12,9 TWh. Dieser Wert redu-ziert sich durch die Einspeisung von Strom aus Offshore-Windenergie (mindestens 3,4 TWh) auf 9,5 TWh. Dieser Wert liegt in der Größenordnung der jährlichen Stromimporte des letzten Jahrzehnts in Hessen und kann durch das bestehende Hochspannungsnetz problemlos bewältigt werden. Dass e.on selbst davon ausgeht, dass der am Kraftwerk Staudinger erzeugte Strom nicht in Hessen benötigt wird, zeigt der Verkauf einer „Kraft-werksscheibe“ von 25% (entspricht 275 MWel) nach Hannover (Stadtwerke).
• Der Bau des Blocks 6 des Kraftwerks Staudinger steht daher nicht - wie von e.on be-hauptet - in Konkurrenz zu anderen fossilen Kraftwerken, sondern würde den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern. Deshalb sind die von e.on angegebenen Um-weltvorteile auf Grund der Erzeugung von Strom aus Kohle mit einem höheren Wir-kungsgrad nicht stichhaltig. Vielmehr muss bei der Betrachtung der Umweltwirkungen der Vergleich zu den verdrängten Erneuerbaren Energien insbesondere der On- und Offshore-Windenergie gezogen werden. Deshalb ergäbe selbst ein befristeter Weiterbe-trieb der bestehenden Blöcke 1 und 3 im Rahmen der Nullvariante bis zum Aufbau der entsprechenden Kapazitäten der Stromproduktion aus Erneuerbarer Energien erhebliche Umweltvorteile.
• Dass die Stromversorgung in Deutschland auf einem stabilen Fundament steht zeigte insbesondere das Jahr 2007 als das Atomkraftwerk Biblis fast ganzjährig und andere A-tomkraftwerke kurzfristig auf Grund von Sicherheitsmängeln abgeschaltet werden muss-ten. Trotzdem erzielte die Bundesrepublik Deutschland einen Exportüberschuss von mehr als 16 TWh. Die Annahme von e.on, dass nur mit einem Grundlastkraftwerk die Energieversorgung sichergestellt werden kann, ist deshalb falsch.
4. Durch den Bau eines mit Kohle befeuerten Kraftwerks erhöht sich auch die Versorgungssi-cherheit und Unabhängigkeit der Energieversorgung Deutschlands nicht. Wie e.on selbst ausführt, wird es sich bei der eingesetzten Kohle ebenfalls wie beim Gas um Importe u. a. aus politisch instabilen Gegenden handeln.
III. Der Vorhabensträger geht weiterhin von völlig unzureichenden Alternativbe-trachtungen aus.
Gemäß ROG und HPLG werden zwar die Alternativen betrachtet, die vom Vorhabensträger ein-gebracht werden. Soweit hier – wie im vorliegenden Fall – offenkundig mit falschen Ausschluss-kriterien gearbeitet wird, muss jedoch hier korrigierend eingegriffen werden.
e.on hat neben dem Bau des 1055 MWel- Kohlekraftwerks nur die Alternativen
• Nullvariante – kein Bau des Blockes 6, Weiterbetrieb der Blöcke 1-3 (wobei Block 2 fak-tisch nicht mehr betrieben wird) und
• Variante GuD - Kraftwerk mit Erdgas und gleicher Leistung von 1055 MWel vorgeschla-gen.
Diese beiden Alternativen reichen nicht aus, um dem Anspruch des Regionalplans gerecht zu werden, nämlich zu prüfen, ob der Bau dieses Großkraftwerks „in der Gesamtbetrachtung öko-logische Vorteile“ hat. Ebenso kann dieser Vergleich nicht aufzeigen, ob und wie dem Ziel des Regionalplans entsprochen werden kann, „jegliche Belastung so zu begrenzen, dass eine nach-haltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet ist“. Insbesondere wird die Al-ternative der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung und dem Vorzug für KWK damit nicht Genüge getan. Außerdem wird im Regionalplan ein Energiekonzept zur Nutzung der regenerativen E-nergiepotentiale gefordert.
Daher sind folgende weitere Alternativ-Varianten im Raumordnungsverfahren zu prüfen:
• Variante – kleineres KWK- Kohlekraftwerk, dessen Größe sich an der Leistung und der nutzbaren Arbeit der auskoppelbaren Fernwärme orientiert.
• Variante – dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung: Darstellung der Strommenge durch de-zentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Erdgas, Biogas, Holz, Pflanzenöl) – hierzu ist das erforderliche Untersuchungsgebiet auf das fiktive Stromabsatzgebiet der Strommen-ge von Block 6, z.B. Umkreis von 100-200 km, auszuweiten.
Beispielsweise hat die Stadt Frankfurt am Main in den letzten 15 Jahren gezeigt, dass ein systematischer Ausbau der Stromerzeugung in KWK sowohl in den Fernwärmenet-zen, als auch durch den Aufbau von im Stadtgebiet verteilten Nahwärmenetzen mit Blockheizkraftwerken (BHKW) sowie einzelnen gebäudebezogenen BHKW möglich ist. In über 120 dezentralen BHKW wurde eine Gesamtleistung von 25 MWel installiert. Wei-tergehende Untersuchungen haben ein weiteres dezentrales KWK - Potential von zu-sätzlichen 25 MWel aufgezeigt, das aktuell aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen noch nicht erschlossen wurde. Da der Regionalplan Südhessen neuen Kraftwerken mit KWK einen Vorrang einräumt, sollten diese Potentiale (nicht nur in Frankfurt am Main) bestimmt werden.
• Variante – Stromeffizienz: Gemäß dem Regionalplan hat auch die effiziente oder ratio-nelle Nutzung von Energie Vorrang vor neuen Erzeugungsanlagen. Es ist zu beachten, dass Zweck des Vorhabens „Block 6“ nicht einfach die Erzeugung von Strom, sondern die Bereitstellung von Strom für bestimmte Energiedienstleistungen ist. Nun kann die gleiche Energiedienstleistung vielfach mit effizienterer Nutzung von weniger Strom er-reicht werden. Die Europäische Kommission sowie die Bundesregierung haben hierzu Aktionspläne zur Energieeffizienz erstellt, die das Ziel verfolgen, den Energieverbrauch um 20% bis zum Jahr 2020 zu senken. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass diese Potentiale real technisch existieren.
Dies würde eine Senkung des Stromverbrauchs bundesweit von über 100 Mrd. kWh im Jahr bedeuten, mithin eine Strommenge, die ca. 15-fach höher wäre als die geplante Stromerzeugung im Block 6. Daher sollten die Möglichkeiten zur effizienten Stromnut-zung in einem Raum, der dem Einzugsgebiet der Stromlieferung aus dem Kraftwerk Staudinger entspricht, untersucht und einbezogen werden. Dieser Aspekt fehlt bisher im Untersuchungsplan des Raumordnungsverfahrens.
• Variante - erneuerbare Energien: Gemäß dem Regionalplan sollen regenerative Ener-gien genutzt werden. In Bezug auf die Stadt Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet sollten insbesondere Potentiale der Nutzung von Biomasse vorrangig aus Rest-stoffen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, aus Bioabfällen etc. einbezogen werden. Gemäß Untersuchungen des Landes Hessen besteht ein Potential von mindestens 10% der Deckung des Energieverbrauchs allein aus Biomasse. Auf der Basis der bisherigen Arbeiten sowie Beratungsangebote der vom Land Hessen geschaffenen Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe sollten diese Potentiale, insbesondere die Nutzung von Biomasse in KWK (Biogasanlagen, Durchleitung von aufbereitetem Biogas zu örtlichen BHKW, Zufeuerung von Holz in Heizkraftwerken), detailliert berücksichtigt werden.
Die dargestellten Varianten sollten im Raumordnungsverfahren unter Beachtung von
• effizienter und sparsamer Energieverwendung,
• rationeller Energieumwandlung in Kraft-Wärme-Kopplung.
• Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien,
sowohl im Einzelnen als auch in der Kombination als Alternativen untersucht werden. Es sollte die Frage untersucht werden, ob diese Varianten sich in der Gesamtbetrachtung als ökologisch günstiger erweisen können als der Bau des Blocks 6.
gez.
Frank Kaufmann
Fraktionssprecher
f.d.R.
Linelle Suffert
Fraktionsgeschäftsführerin





