Pressemitteilung der Fraktion „Grüne in der RVS“
„Die Region klimaneutral gestalten“
Die Fraktion „Grüne in der Regionalversammlung Südhessen“ möchte mit einem Antrag die Ziele der Klimapolitik in den Regionalplan festschreiben
Die Fraktion der Grünen in der Regionalversammlung Südhessen hat sich in der vergangenen Sonderfraktionssitzung darauf verständigt, wie klimapolitische Zielsetzungen in den zu erstellenden Regionalplan aufgenommen werden können.
„Die Rahmenbedingungen der Regionalplanung haben sich in den vergangenen Jahren durch den Klimawandel fundamental geändert. Daher haben wir eine Leitlinie für die Erarbeitung des Regionalplanes formuliert, die eine nachhaltige Entwicklung der Region beinhaltet. Ein Plan, der die Lebensbedingungen von Mensch und Natur gleichermaßen respektiert, der Ressourcenverbrauch minimiert und Klimaneutralität anstrebt.“, so Frank Kaufmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen. „Zusätzlich erkennen wir auch an, dass sich die Region, was den Flächenbedarf betrifft, im Wachstum befindet. Um das Bevölkerungswachstum ökologisch und sozial gerecht zu gestalten, haben wir in einem Antrag Kriterien zusammengestellt, unter denen eine Flächenausweisung für uns vorstellbar ist.“
Laut dem Antrag sollen Neuausweisungen von Siedlungs- und Gewerbegebieten dort zulässig sein, wo Regionale Grünzüge und Klimarelevante Flächen erhalten bleiben. Ziel ist eine hinreichende Durchlüftung der Siedlungsbereiche. Ebenso muss die Anbindung an einen leistungsfähigen ÖPNV, der möglichst schienengebunden ist, sicher gestellt sein. Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind unumstößlich, wie beispielsweise die Einhaltung der Dichtevorgabe zur Minimierung des Flächenverbrauches sowie die Abstandsregelung zu Hochspannungsfreileitungen.
In Bezug auf die aktuelle Debatte – geführt von CDU und SPD – um einzelne Flächen, wie das Wiesbadener Ostfeld oder die Bemühungen der Stadt Frankfurt um ein Baugebiet entlang der A5, weist die Fraktion darauf hin, dass es sich zum derzeitigen Planungsstand eher um die Erstellung von Grundlagen handelt und nicht um einen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen.