Gegen Zulassung von Fahrradhandel in Gewerbegebieten –
Gravierende Auswirkungen durch den Antrag von CDU und SPD in der Regionalversammlung befürchtet
In der Diskussion um Grundsätze des kommenden Regionalplans, ist in der letzten Sitzung der Regionalversammlung Südhessen ein Antrag von CDU und SPD entschieden worden. Dieser hat zum Inhalt, Fahrradhändler in Gewerbegebieten zuzulassen.
„Dieser Antrag richtet sich gegen sämtliche Grundsätze zur regionalplanerischen Lenkung des Handels“, so die Fraktionsvorsitzende Christa Weyrauch (Odenwaldkreis). „Handel ist in Gewerbegebieten ausgeschlossen. Das war immer Konsens. Handel gehört zur Daseinsvorsorge. Dieser muss in Siedlungslagen integriert und damit für alle gut erreichbar sein. Außerdem gehören doch gerade die inhabergeführten Geschäfte in Zentrumslage gestärkt, anstatt große Filialisten auf der grünen Wiese zu subventionieren. Die Grundstückspreise in Gewerbegebieten sind wesentlich günstiger als in den Zentren.“
Inhabergeführte Fahrradläden zahlen hohe Zentrumsmieten, Großhändler bekommen durch den Beschluss jetzt günstige Grundstücke in Gewerbegebieten subventioniert
Der Antrag von CDU und SPD entspricht auch nicht den Zielen aus dem Landesentwicklungsplan. Darauf machte die Verwaltung (RP-Darmstadt) in der Ausschussberatung und in einem Vermerk aufmerksam. Darin heißt es: „Das Ziel soll eindeutig bleiben: kein Einzelhandel im Gewerbegebiet, außer zur Selbstvermarktung. Bei den nun eingefügten Fahrradgeschäften würde eine Öffnung für Fahrräder in Gewerbegebieten vorgenommen, die auch nicht im Sinne des LEP wäre. Fahrradgeschäfte sollen sich zudem durch gute Erreichbarkeit ohne Pkw und für Reparatur, Inspektion etc. auszeichnen. Sie sollten daher den Siedlungsgebieten vorbehalten bleiben, während der großflächige Fahrradhandel mit entsprechender Größe, Auswahl und Indoor-Teststrecken als zukünftig nicht-zentrenrelevant auch außerhalb der Stadt- und Ortsteilzentren zulässig sein soll, aber nicht allgemein im Gewerbegebiet. Die gewünschte Ergänzung sollte daher entfallen.“
Der Beschluss konterkariert Bemühungen, die Zentren zu stärken
Das Land Hessen gibt in zahlreichen Landesprogrammen Millionenbeträge zur Stärkung der Zentren an die Kommunen. Damit soll der stationäre Handel gestärkt werden. Inhabergeführte Fahrradhändler mit ihren Werkstätten sind genau die Art von Nutzung, die unsere Region, unsere Zentren braucht. Die Fraktion appelliert an alle Mitglieder der RVS, sich dafür einzusetzen, dass dieser boomende Wirtschaftssektor nicht durch einen unbegründeten Kurzschluss-Beschluss bedroht wird. Dieser wurde ohne empirisch nachvollziehbare Daten und ohne Begründung eingebracht. Das kann nicht im Interesse der Region und des Landes sein.
Der Handel ist regionalplanerisch von Gewerbegebieten ausgeschlossen. Dafür sind Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen. Diese liegen in Siedlungsnähe, damit sie gut erreichbar sind und als Teilhabeaspekt niemand mit eingeschränkter individueller Mobilität von der Versorgung ausgeschlossen ist. Eine Abweichung ist nur in begründeten Ausnahmen möglich. Diese gelten für den Reifenhandel wegen Brandschutz oder Baustoffhandel wegen Lärm durch Transport. Eine Ausnahme für den Fahrradhandel ist durch die bestehende Systematik nicht zu erklären und wurde auch von den Antragstellern nicht erklärt.
Ziele der Landesentwicklung, Stärkung der Zentren, Stärkung gewachsener Strukturen, gute Erreichbarkeit, für die Fraktion der Grünen in der RVS gibt es viele gute Gründe, warum die Regelungen zur Lenkung der Handels so bestehen bleiben sollten, wie sie schon jetzt existieren. Denn es bleibt das Ziel der Fraktion, das Fahrradfahren attraktiver zu machen. Dafür soll der Handel zentral erreichbar sein und inhabergeführte Fahrgeschäfte mit serviceorientierter Beratung und Werkstätten geschützt werden.