Gerhard Sal, unser Fraktionsmitglied aus dem Wetteraukreis hält folgende Rede zum Abschluss des Änderungsverfahrens TPEE
Herr Vorsitzender, vererhrte Anwesende,
wir hatten uns erhofft, durch das Änderungsverfahren zum TPEE die Vorgaben aus dem LEP und dem Energiegipfel Hessen erfüllen zu können. Leider sind wir mit 0,4 % der Fläche im Verbandsgebiet und 1,5% von Südhessen wesentlich unter den Vorgaben geblieben.
Hauptsächlicher Grund für die Verhinderung von Flächen ist nicht etwa, dass es uns an Wind mangelt. Es mangelt uns nicht an Fläche.
Die meisten Flächen scheitern an Regeln, die wir als abwägbare Regeln selbst aufgestellt haben und durch Beschlüsse für immer mehr weiche Kriterien des Schlüssigen Plankonzeptes. Wenn wir den Filter derart verstopfen, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass unten nichts mehr rauskommt.
Und selbst dann gibt es immer noch das Mittel der Einzelfallabwägung, um per Beschluss Flächen zu streichen. Oder, wie wir im UEK gesehen haben – Flächenfestlegungen per Beschluss – ohne sich an der fachlichen Einschätzung zu orientieren.
Nur von einem Paragraphen machen wir keinen Gebrauch, nämlich von
„Schlüssiges Plankonzept: 3.3.3.3 Weiche Tabukriterien“:
Hier ist zu lesen, dass: „Der Träger der Regionalplanung die weichen Tabuzonen einer erneuten Betrachtung und Bewertung unterziehen muss, sofern der Windenergie nicht substanziell Raum gegeben wird.“
Unsere These ist: es mangelt nicht an potentiellen Flächen, es mangelt am Willen.
Mit der Aufgabe des Flächenzieles geben wir die Planung aus der Hand. Es übernehmen die Gerichte. Diese prüfen und werden entscheiden, ob der Windkraft substanziell Raum gegeben wird, ob wir den Fall einer Verhinderungsplanung kreieren.
Meine Kolleginnen und Kollegen,
das Flächenziel ist erreichbar, das hat die eingebrachte Votenliste der Grünen im UEK gezeigt. Wir wollen, dass die eben zitierte und im TPEE formulierte „Notbremse“ angewendet wird und bleiben damit dem Schlüssigen Plankonzept treu!
Seit dem wir das Schlüssige Plankonzept aufgestellt haben, haben sich doch wesentliche Rahmenbedingungen verändert:
– Internationale Verpflichtung, Pariser Klimaziele einzuhalten
– Urteil zum Klimaschutz durch Verfassungsgericht
– Weiterentwicklung einer Verträglichkeit von Anlagen für Windkraft und Artenschutz
– Genauere Betrachtung und Abwägung in Genehmigungsverfahren
– Urteil Verwaltungsgericht Wiesbaden
– Technische Veränderungen bei Windkraftanlagen
Das ist doch alles in die Planung einzupreisen. Das Flächenziel ist zu erreichen, wenn folgende weiche Kriterien nicht automatisch zum Ausschlussraum führen, sondern in unteren Planungsverfahren detailliert zu betrachten sind:
– Belange des Denkmalschutzes
– Bewertung des Orts- und Landschaftsbilds
– Artenschutz nach Interpretation Runderlass (Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie, Dez.2020)
Falls sie jetzt denken, Vertragsbruch – durch die Grünen TPEE nicht mehr rechtssicher, nein weit gefehlt. Es ist die KOA, die mit dem Antrag „Lützelbach zu Vorranggebiet umwandeln“ genau diesen Schritt im Sinne unserer Argumentation vollzogen hat!!!
Es gibt Bestandsanlagen, die zum Repowern anstehen und es gibt Rotmilane, die sich auch unter diesen Bedingungen vermehren. Wenn das so anerkannt wird, dann hat das auch für alle anderen Flächen zu gelten. Eben auch für Florstadt Stammheim. Rotmilan und Windkraft sind verträglich. Näheres wird durch ein Genehmigungsverfahren bestimmt.
Wir können es uns juristisch nicht erlauben, den gleichen Sachverhalt unterschiedlich zu werten. Daher, stimmen sie unserem Änderungsantrag zu.
Auch Flockenbusch Wald-Michelbach ist nach fachlicher Sicht, das sagt auch die Vorlage 127.2 – Vorranggebiet. Es gibt nach dem Schlüssigen Plankonzept keinen sachlichen Grund, der Flächenfestlegung von SPD und CDU zu folgen. Artenschutz, Landschaftsbild, Umzingelung u.a. ist hier alles nicht der Fall. Es gibt lediglich einen eigenen Flächennutzungsplan, der mit eigenen Regeln das Vorranggebiet verhindert. Und das ist nicht zulässig. Dieser wird durch den TPEE ersetzt. Ober sticht Unter. Mit den Beschlüssen von CDU und SPD wird auch hier der Pfad des Schlüssigen Plankonzeptes verlassen.
Auch wenn sie bei mir Zweifel haben, wenn ich das sage, ich lese ihnen mal die Stellungnahme des RP_ Justiziars vor:
Die von der Gemeinde Wald-Michelbach im Rahmen der gemeindlichen Planung herangezogenen Gründe zum Ausschluss der hier gegenständlichen Fläche im Flächennutzungsplan (Schutz des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion und der Wohnqualität) stehen bei Anwendung des dem TPEE zugrunde liegenden schlüssigen Plankonzepts einer Festlegung als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie gerade nicht entgegen… Es handelt sich vielmehr um Kriterien, die im schlüssigen Plankonzept für die gesamte Region Südhessen nach einheitlichen Maßstäben in der Abwägungsentscheidung berücksichtigt wurden.“
Also, im Sinne der Rechtssicherheit des gesamten TPEEs, sollten sie auch hier eine politische Setzung vermeiden und sich dem Votum des RPs anschließen und damit unserem Änderungsantrag zustimmen.
Dritter Punkt des Änderungsantrages ist die Hohe Wurzel. Hier gibt es eine juristische Auseinandersetzung. Der Respekt gebietet es, während der Verfahren keine Vorentscheidungen zu treffen. Auch hier bitten wir um Zustimmung.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen, wir haben die Aufgabe, die planerische Grundlage für eine dezentrale erneuerbare Energie zu sorgen. Windenergie ist immer noch die Art der Stromgewinnung mit dem geringsten Flächenbedarf. Windkraftanlagen sind ein fester Bestandteil unserer Kulturlandschaft, der TPEE wird die Akzeptanz der Windkraft noch erhöhen. Angesichts der wirtschaftlichen Möglichkeiten für kommunale Betreibermodelle werden einige Kommunen ihre Haltung in Zukunft noch bedauern.
Wir bedanken uns beim RP für die inhaltliche Begleitung. Es war ein aufwändiges Verfahren. Egal, ob wir mit dem Ergebnis zu frieden sind oder nicht, die Flächen müssen jetzt gefüllt werden.
Um die Energiewende weiterhin regional zu unterstützen brauchen wir eine Evaluation unserer Planungsvorgaben. Wenn das auch noch nicht jetzt der Fall war, wir werden es vorschlagen, zum Thema der kommenden Versammlung zu machen.
Weil wir am Flächenziel nicht rütteln wollen und sie unseren Vorschlägen nicht folgen – ihre Beschlüsse rechtliche Unsicherheiten auslösen, lehnen wir die 1. Änderung ab und bleiben gesprächsbereit, weil bei uns der Wille da ist, zielorientiert im Sinne des LEPs zu planen und zu handeln.